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Neue Coronaschutzverordnung vom 17.08.2021

Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gilt die 3 G-Regel ab sofort auch bei uns.

Das bedeutet das Sie bei Ihrem Besuch bei uns entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Diese Regelungen greifen ab dem 20.08.2021.

Getestet Ein offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest). Dieses darf bei Ihrer Ankunft höchstens 24 Stunden alt sein. Bitte beachten Sie: Wir können nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptieren. Mitgebrachte Selbsttests gelten nicht als Testnachweis. Geimpft Ihr offizieller Impfnachweis bzw. Impfpass. Es muss der Original Impfpass vorgelegt werden (keine Kopie). Der amtliche Nachweis per App auf dem Handy ist ebenfalls in Ordnung. Als vollständig geimpft gilt man erst 14 Tage nach der letzten Impfung. Genesen Das positive PCR-Testergebnis Ihrer Covid19-Erkrankung. Dieses muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Sollte Ihr positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, müssen Sie zusätzlich Ihren offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mitbringen. Der Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein.
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