Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt nach § 28b Abs. 1 IfSG bundeseinheitlich:
FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher in
physiotherapeutischen Praxen.
Sollten Sie Probleme bei der Therapie, durch das Tragen der Maske bekommen, wenden Sie sich an Ihre/n Therapeutin/ Therapeuten, für eine Frischluftpause